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Jan. 11

12.01.1919: Frauenwahlrecht

  • 11. Januar 2025
  • Bettina Janssen
  • Allgemein, Business, Familie
  • Frauenwahlrecht, Gleichberechtigung, Grundgesetz

Am 12. Januar 1919 verkündete der Rat der Volksbeauftragten das aktive und passive Wahlrecht für Frauen in Deutschland.

“Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen.”

Die erste Wahl, bei der Frauen in Deutschland stimmberechtigt und wählbar waren, war die zur Weimarer Nationalversammlung am 19. Januar 1919.

Die Sozialdemokratin und Begründerin der Arbeiterwohlfahrt, Marie Juchacz (*1879 – †1956), hielt als erste Frau vor der Weimarer Nationalversammlung. im Reichstag eine Rede.

“Ich möchte hier feststellen …, dass wir deutschen Frauen dieser Regierung nicht etwa in dem althergebrachten Sinne Dank schuldig sind. Was diese Regierung getan hat, das war eine Selbstverständlichkeit: sie hat den Frauen gegeben, was ihnen bis dahin zu Unrecht vorenthalten worden ist.”

Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz in Kraft getreten. Nach Art. 3 GG sind Männer und Frauen gleichberechtigt. Art. 3 Abs. 2 GG wurde am 27. Oktober 1994 um den Satz ergänzt: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“.

Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer

Am 17. Januar 2019 fand eine Feierstunde des Deutschen Bundestag zu 100 Jahren Frauenwahlrecht statt. Der Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) wies dabei auf die unbefriedigende politische Partizipation von Frauen in Deutschland hin. Es gebe bei der Gleichstellung noch einiges zu tun. Schäuble verwies dabei auf den gesunkenen Anteil von Frauen im Bundestag, ihre unterdurchschnittliche Beteiligung in allen Parteien und auf die viel zu geringe Zahl von Bürgermeisterinnen und Landrätinnen. Zwar gebe es eine Bundeskanzlerin und weitere Frauen in Spitzenpositionen, aber: “Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer.”

“Erst wenn Frauen und Männer wirklich frei entscheiden können, wo sie die Prioritäten in ihrem Leben setzen wollen, ohne auf Beruf oder Familie oder gesellschaftliches Engagement zu verzichten, ist das Ziel erreicht. … Es ist wohl eine unumgängliche Erkenntnis, dass wir die für unsere Gesellschaft unverzichtbaren Tätigkeiten, die auch heute noch ganz überwiegend Frauen unbezahlt verrichten, anders aufteilen müssen: Kindererziehung, Hausarbeit, Pflege. Die Männer müssen an diesen Umstand gelegentlich mit Nachdruck erinnert werden.

Quelle: Katja Iken: 100 Jahre Frauenwahlrecht ‘Mädchen und Frauen, heraus aus der Finsternis!”, SPIEGEL vom 18.01.2019 (Stand: 18. Januar 2019)

 

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