Seit dem 18. November 2015 findet der “Europäische Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch” statt. Der Tag geht zurück auf eine Initiative des Europarates vom Mai des gleichen Jahres. Mit zahlreichen Aktivitäten vor Ort und über die sozialen Netzwerke soll in den Mitgliedstaaten die Diskussion über den Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt angeregt und ein Beitrag dazu geleistet werden, der Stigmatisierung von Opfern entgegenzuwirken.
Mit der Einsetzung dieses Tages will der Europarat auch die Umsetzung der Lanzarote-Konvention unterstützen. Diese Konvention verpflichtet seine Mitgliedstaaten dazu, alle Formen sexueller Gewalt an Kindern zu verurteilen und dagegen anzukämpfen.
Der Europarat setzt sich bereits seit vielen Jahren für Kinderrechte und Kinderschutz ein. Anlass ist die erschütternde Erkenntnis, dass sexuelle Gewalt ein komplexes und für viele Menschen und Gesellschaften heikles Problem ist, das auch in europäischen Gesellschaften erschreckend weit verbreitet ist.
Die Vereinten Nationen beschlossen am 20. November 1989 das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (Convention on the Rights of the Child, CRC), die sog. UN-Kinderrechtskonvention. Sie beruhte auf der Erklärung der Rechte des Kindes vom 20. November 1959. Diese Erweiterung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948 war die erste internationale Übereinkunft über die Grundprinzipien von Kinderrechten.
Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes wurde am 5. April 1992 in Deutschland zunächst mit Vorbehalt in Kraft gesetzt. Am 15. Juli 2010 nahm die Bundesregierung ihre Vorbehalte zurück.
Die völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandards der UN-Kinderrechtskonvention sind in 54 Artikeln festgeschrieben. Danach haben Mädchen und Jungen unter anderem einen Anspruch auf Bildung und Ausbildung, auf Förderung und Schutz, auf besondere Fürsorge und Unterstützung, eine gewaltfreie und sie schützende Erziehung, sowie auf angemessene Beteiligung am politischen und gesellschaftlichen Leben.
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