Einen Fall unglücklicher Vermischung der Rollen als Rechtsanwältin und Mediatorin hatte das OLG Stuttgart (OLG Stuttgart, Urteil vom 26. Januar 2017 – 11 U 4/16) zu entscheiden. Die Mediatorin wurde wegen fehlender Beratung der Mandantin über die Folgen des Verzichts auf Versorgungsausgleich neben dem im Termin tätigen Rechtsanwalt zu Schadensersatz verpflichtet.
Die Erläuterung von Rechtsanwalt Dr. Thomas Lapp finden Sie hier.
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- MDR 2017, 367
- FamRZ 2017, 842
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