BGH: Berufsbezeichnung “Notar:in & Mediator:in”
BNotO § 29 Abs.1, § 67 Abs. 2 Satz 3 Nr. 7
- Durch die Verwendung der Bezeichnung “Mediator” gleichwertig neben der Amtsbezeichnung “Notar” kann beim rechtsuchenden Publikum, dem die Tätigkeiten des Notars außerhalb der Beurkundung von Rechtsvorgängen regelmäßig wenig geläufig sind, der falsche Eindruck hervorgerufen werden, der die Bezeichnung “Notar & Mediator” Führende übe neben seinem Amt einen weiteren Beruf aus, der über das reguläre Tätigkeitsspektrum eines Notars hinausgehe.
- b) Die Verwendung der Berufsbezeichnung “Notar & Mediator” in der Öffentlichkeit (z.B. auf Briefbögen oder im Internetauftritt) unterliegt daher als irreführende Selbstdarstellung des Notars dem Verbot berufswidriger Werbung gemäß § 29 Abs. 1 BNotO.
BGH, Beschluss vom 11. Juli 2022 – NotZ(Brfg) 6/21 – OLG München
siehe auch LTO – Legal Tribune Online vom 31.08.2022
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