REFORM DER BRAO
Am 1. August 2022 tritt die Reform der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) in Kraft. Sie verstärkt für Rechtsanwält:innen die Möglichkeiten der interdisziplinären Zusammenarbeit. Ihnen ist es nun erlaubt, sich auch mit nichtanwaltlichen Mediator:innen wie zum Beispiel Psycholog:innen in einer interprofessionellen Bürogemeinschaft zusammenzuschließen. Diese grundlegende Neuerung ermöglicht interdisziplinäre Zusammenarbeit und Wissenstransfer auf verschiedensten Ebenen. Die Auseinandersetzungen darüber gehören damit – endlich – der Vergangenheit an.
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PARADIGMENWECHSEL
Hintergrund der BRAO-Reform ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016. Die Karlsruher Richter erklärten damals das bisher geltende standrechtliche Verbot für Anwälte:innen für verfassungswidrig, sich mit berufsfremden Gruppen zusammenzuschließen.
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