Dialogprozess zur Betroffenenbeteiligung in Institutionen
Am 03.11.2023 startet die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) in Zusammenarbeit mit dem Betroffenenrat bei der UBSKM einen Dialogprozess. Es sollen Standards zur Beteiligung von Betroffenen an Aufarbeitungsprozessen in Institutionen entwickelt werden.
Zur Teilnahme am Dialogprozess sind neben Vertretungen von Institutionen und Aufarbeitenden vor allem auch Betroffene eingeladen, sich zu beteiligen. Ziel des Dialogprozesses ist es, gemeinsam auf Augenhöhe zu erarbeiten, was eine gelingende und echte Beteiligung Betroffener an institutionellen Aufarbeitungsprozessen ausmacht und welche Kriterien und Standards es braucht, damit eine solche Beteiligung erreicht, sichergestellt und fest implementiert werden kann.
Breit und partizipativ angelegten Prozesses
In den darauffolgenden Monaten sollen in diesem sehr breit und partizipativ angelegten Prozesses dann Themenworkshops stattfinden, in denen einzelne Elemente der Beteiligung Betroffener an institutionellen Aufarbeitungsprozessen weiter diskutiert werden. Ziel ist es, die Ergebnisse des Dialogprozesses in einem Abschlussdokument zusammenzufassen und auf einer Abschlussveranstaltung 2025 vorzustellen. Die finalisierten Standards werden als eine Art Leitfaden anschließend veröffentlicht. Sie sollen dann in der Praxis angewendet und erprobt werden.
150 Eingeladene
Rund 150 Betroffene, Vertreter*innen von Institutionen sowie unabhängige Expert*innen, die bereits Aufarbeitungsprozesse begleitet haben, sind eingeladen, bis Mitte 2025 an der Diskussion und Erarbeitung gemeinsamer Standards und notwendige Rahmenbedingungen für die Beteiligung von Betroffenen an institutionellen Aufarbeitungsprozessen mitzuwirken.
Ich freue mich über die Einladung, als “unabhängige Expertin, die bereits Aufarbeitungsprozess begleitet hat”, an diesem Prozess teilzunehmen.
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