Das Mediationsgesetz wird 10 Jahre alt. Am 26. Juli 2012 trat das erste Mediationsgesetz (MediationsG) in Deutschland in Kraft. Das Bundesgesetz ist der Artikel 1 des Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung in Deutschland.
Grundlage für die Schaffung des Gesetzes war die Richtlinie 2008/52/EG (Mediationsrichtlinie) vom 20. Mai 2008. Sie gab vor, bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen aus dem Bereich der grenzüberschreitenden Streitigkeiten bis zum 20. Mai 2011 in deutsches Recht umzusetzen.
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