Die Bundesregierung hat auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zur Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (Bundestagsdrucksache 19/12762) geantwortet. Die Abgeordneten wollten unter anderem wissen, ob die Bundesregierung eine Evaluation zur ZMediatAusbV plant und welche Erkenntnisse sie seit dem Inkrafttreten der ZMediatAusbV gewinnen konnte.
Eine Evaluation sei mit Blick auf die Kosten nicht geplant, antwortete die GroKo. Im Übrigen stehe das federführende Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in einem engen Austausch mit den Fachverbänden, Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaft und den weiteren mit Mediation befassten Instituten und Organisationen, die bereits vor Erlass der ZMediatAusbV beteiligt waren.
Aktuell sei das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Kontakt mit dem Qualitätsverbund Mediation (QVM), der mit Schreiben vom 18. Juni 2019 die sogenannte „Frankfurter Erklärung” verfasst hat. Ziel dieser Erklärung ist es, für die Ausbildung von Mediatorinnen und Mediatoren eine transparente, objektive und einheitliche Zertifizierung zu schaffen. Der QVM hat ein zeitnah vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz für den 17. Juli 2019 angebotenes Gespräch auf Fachebene nicht ermöglichen können und eine Rückmeldung für den Herbst 2019 angekündigt.
Antwortschreiben der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Hagl-Kehl im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz v. 11.9.2019
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