Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zur Evaluation der Zertifizierten-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (Bundestagsdrucksache 19/12762)
vom 14. August 2019
Die Mediation als Instrument der außergerichtlichen Streitbeilegung hat das Ziel, Streitigkeiten durch eine eigenverantwortliche und freiwillige Problemlösung im Interesse aller beteiligten Parteien zu beenden. Sie wurde in Deutschland zunächst durch das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung in Deutschland (MediationsG) vom 21. Juli 2012 zusammenhängend geregelt. Mit diesem Gesetz sollten nicht nur die Vorgaben der Richtlinie 2008/52/EG (Mediationsrichtlinie) erfüllt, sondern darüber hinaus die Mediation und andere Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung gefördert werden.
Durch die darauffolgende Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz vom 21. August 2016, sind zahlreiche ergänzende Regelungen betreffend der Aus- und Fortbildung eines zertifizierten Mediators getroffen worden. Seit dem 1. September 2017 dürfen sich demnach Mediatoren nur dann als zertifiziert bezeichnen, wenn sie die Voraussetzungen der Verordnung erfüllen. Ein Ziel der Verordnung war es, Transparenz zu schaffen und darüber hinaus eine dauerhafte Qualitätssicherung der Mediation und der Mediatoren zu erreichen.
Die Bundesregierung teilte bereits im Rahmen der Veröffentlichung der Evaluation des MediationsG in der Einleitung auf Bundestagsdrucksache 18/13178 vom 20. Juli 2017 mit, dass sie den Evaluationsbericht des MediationsG zum Anlass nehmen werde, um im Austausch mit den betroffenen Kreisen auf der Grundlage der Erkenntnisse des Berichts zu überlegen, wie das mit dem MediationsG verfolgte Ziel der Förderung von Mediation langfristig noch besser verwirklicht werden kann.
In der Antwort auf die Kleine Anfrage (auf Bundestagsdrucksache 19/4099) stellte die Bundesregierung ferner klar, dass sie den Evaluationsbericht zum MediationsG zum Anlass nehmen werde, um mit Vertretern der Wissenschaft, den Fachverbänden, den weiteren mit Mediation befassten Stiftungen, Organisationen und Instituten sowie den (Anwalts-)Mediatorinnen und -Mediatoren in einen offenen Diskussions- und Meinungsbildungsprozess einzutreten und gemeinsam mit diesen Akteuren zu überlegen, wie Mediation in Deutschland weiter gefördert und der Bekanntheitsgrad von Mediation als ein Verfahren zur alternativen Konfliktbeilegung weiter gesteigert werden kann. Vor diesem Hintergrund ist es nach Ansicht der Fragesteller nun fraglich, welche Erkenntnisse die Bundesregierung durch den offenen Diskussions- und Meinungsbildungsprozess nach dem Inkrafttreten der ZMediatAusbV gewonnen hat, und inwiefern eine Evaluation der ZMediatAusbV vorgesehen wird oder bereits begonnen hat.
Wir fragen die Bundesregierung:
- Plant die Bundesregierung eine Evaluation der ZMediatAusbV, insbesondere im Hinblick auf ihre Wirksamkeit, ihre Auswirkungen sowie ihren Nutzen in der Praxis?
- a) Wenn nein, ist die Bundesregierung der Meinung, dass sie die Verantwortung trägt, Verordnungen auf ihre Wirksamkeit, ihre Auswirkungen sowie ihren Nutzen in der Praxis zu überprüfen?
- b) Wenn nein, hält sie eine Evaluation der ZMediatAusbV für sinnvoll?
- c) Wenn ja, wann wird sie eine solche Evaluation vornehmen und die Ergebnisse der Öffentlichkeit vorstellen?
- Hat die Bundesregierung mit einer Evaluation der ZMediatAusbV bereits begonnen?
- a) Wenn ja, welche Erkenntnisse liegen ihr im Rahmen dieser Evaluation bereits vor?
- b) Wenn nein, warum nicht?
- Mit welchem zeitlichen, finanziellen und personellen Aufwand arbeitet die Bundesregierung seit dem 1. September 2017 an der Verfolgung des offenen Diskussions- und Meinungsbildprozesses, welchen sie bereits im Rahmen der Veröffentlichung des Evaluationsberichtes zum MediationsG benannt hatte, insbesondere in Bezug auf die am 1. September 2017 in Kraft getretene ZMediatAusbV?
- a) Wie hoch waren die Ausgaben der Bundesregierung für die Überprüfung der erfolgten Veränderungen in der Mediationslandschaft durch die ZMediatAusbV seit ihrem Inkrafttreten am 1. September 2017?
- b) Sind dafür finanzielle Mittel an externe Dienstleister geleistet worden, und wenn ja, zu welchem Zweck, und an welchen Dienstleister im Konkreten?
- Mit welchen Instituten, Einrichtungen, Organisationen und Vereinigungen steht die Bundesregierung seit dem Inkrafttreten der ZMediatAusbV in Kontakt, um die Auswirkungen der ZMediatAusbV zu überprüfen und zu beraten?
- a) Welche Ergebnisse konnten im Rahmen dieser Kontakte erzielt werden?
- b) Welche Erkenntnisse konnte die Bundesregierung seit dem Inkrafttreten der ZMediatAusbV gewinnen?
- Konnte die Bundesregierung seit dem Inkrafttreten der ZMediatAusbV neue Erkenntnisse in Bezug auf die Entwicklung der Mediation in Deutschland und über die Situation der Aus- und Fortbildung der Mediatoren gewinnen? a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen ist dies nicht der Fall?
- Hat die Bundesregierung seit dem Inkrafttreten der ZMediatAusbV Kritik inBezug auf diese Verordnung und deren Auswirkungen erreicht?
- a) Wenn ja, welche Teile der ZMediatAusbV wurden kritisiert, und mit welcher Begründung?
- b) Wenn ja, inwiefern nimmt die Bundesregierung eine Auswertung der Kritik vor, und welche Ergebnisse konnten durch die Auswertung erzielt werden?
- Welche Daten und Informationen in Bezug auf Mediationen, die ohne Verbindung mit einem Gerichtsprozess von einem zertifizierten Mediator im Sinne der ZMediatAusbV durchgeführt werden und wurden, liegen der Bundesregierung vor?
- Welche Daten und Informationen in Bezug auf Mediationen, die in Verbindung mit einem Gerichtsprozess von einem zertifizierten Mediator im Sinne der ZMediatAusbV durchgeführt werden und wurden, liegen der Bundesregierung vor?
- Welche Vorhaben plant die Bundesregierung derzeit im Bereich der Mediation, insbesondere der ZMediatAusbV, und welche führt die Bundesregierung bereits durch?a) Welche Erfolge sind durch diese erzielt worden oder werden erwartet?b) Welche konkreten Vorstellungen hat die Bunderegierung betreffend der zukünftigen Praxis in der Mediationslandschaft durch die Voraussetzungen der ZMediatAusbV?
Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass ich die Voraussetzungen erfülle und mich zertifizierte Mediatorin nach dem ZMediatAusbV nennen darf.
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