ZWEITE VERORDNUNG ZUR ÄNDERUNG DER ZERTIFIZIERTE-MEDIATOREN-AUSBILDUNGSVERORDNUNG
Das Bundesministerium der Justiz hat am 14. März 2023 den Referentenentwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung vorgelegt. Siehe hier.
Der Entwurf basiert auf einem online geführten Austausch von Juni 2020 bis November 2021 des Bundesministeriums der Justiz mit an der Mediation interessierten Praktiker:innen, Verbänden sowie Wissenschaftler:innen. An dem Prozess habe ich als Vertreterin des RIK | Institut für Konfliktforschung und präventive Beratung der RFH-Rheinischen Fachhochschule Köln teilnehmen und zu den Ergebnissen der mehrteiligen RIK-Corona-Studie berichten dürfen.
Die Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) legt fest, innerhalb welcher Fristen bestimmte Aus- und Fortbildungsmaßnahmen wie eine erste praktische Mediation, Einzelsupervisionen und Fortbildungsstunden zu absolvieren sind, damit Mediator:innen die Bezeichnung „zertifizierte Mediator:in“ führen dürfen.
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