Die Bundesregierung hat den nach § 8 Abs. 1 MediationsG vorgesehenen „Bericht über die Auswirkungen der Mediation in Deutschland und über die Situation der Aus- und Fortbildung der Mediatoren“ dem Bundestag vorgelegt (BT-Drs. 18/13178).
Viele Mediator*innen bilden aus
Der Evaluationsbericht ist die erste flächendeckende empirische Untersuchung über die Nutzung von Mediation in Deutschland. Er zeigt, dass Mediation als alternatives Instrument der Konfliktbeilegung in Deutschland einen festen Platz in der Streitbeilegungslandschaft einnimmt, allerdings noch nicht in dem Maße genutzt wird, wie es wünschenswert wäre. Die Zahl der durchgeführten Mediationen in Deutschland stagniert danach auf einem niedrigen Niveau. Nur wenige ausgebildete Mediatoren führen Mediationen durch. Dabei bietet die Tätigkeit als Mediator nur geringe Verdienstmöglichkeiten. Viele Mediator*innen sind in der Ausbildung tätig.
Potenzial der Mediation nicht ausgeschöpft
Die Bundesregierung kommt in dem vom Deutschen Bundestag in Auftrag gegebenen, vom Deutschen Forschungsinstitut in Speyer erstellten Evaluierungsbericht zu dem Ergebnis, dass ein unmittelbarer gesetzgeberischer Handlungsbedarf, insbesondere auf dem Gebiet der Aus- und Fortbildung von Mediator*innen, nicht besteht und kündigt zugleich Überlegungen an, wie das mit dem Mediationsgesetz verfolgte Ziel der Förderung von Mediation langfristig besser verwirklicht werden kann. Sowohl von einer allgemeinen Regelung der Mediationskostenhilfe, als auch von Sonderregelungen zur Vollstreckbarkeit von Mediationsvereinbarungen rät der Bericht gegenwärtig jedoch ab. Ferner kommt der Bericht zu dem Ergebnis, dass die Zertifizierung von Mediatoren, wie sie nach der ZMediatAusbV ausgestaltet ist, für die Nutzer wenig Relevanz habe. Inwieweit ein einheitliches öffentlich-rechtliches Zertifizierungssystem dies zu ändern vermag, sei empirisch nicht belegbar. Insgesamt bewertet die Bundesregierung das Potenzial der Mediation als noch nicht voll ausgeschöpft.
Den ausführlichen Bericht von 215 Seiten finden Sie hier.
Die beteiligten Fachkreise und Verbände haben bis Ende September 2017 Gelegenheit zur Stellungnahme. Für Anfang 2018 hat das BMJV eine Konferenz angekündigt, in der der Evaluationsbericht sowie mögliche Schlussfolgerungen diskutiert werden sollen.
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