Die FDP-Fraktion hatte unter dem 8. August 2018 eine kleine Anfrage (Deutscher Bundestag Drucksache 19/379219. 19. Wahlperiode 13.08.2018) mit insgesamt 18 Fragen an die Bundesregierung zur weiteren Entwicklung der Mediation gestellt. Hintergrund ist der von der Bundesregierung am 19.07.2017 veröffentlichte Evaluierungsbericht nach § 8 Abs. 1 MediationsG (Deutscher Bundestag Drucksache 18/13178. 18. Wahlperiode 20.07.2017).
Das Bundesjustizministerium hat auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/3792) unter dem 10. September 2018 geantwortet (19/4099).
Evaluierungsbericht
Es prüft derzeit, ob sich aufgrund des Evaluierungsbericht über die Auswirkungen des Mediationsgesetzes auf die Entwicklung der Mediation in Deutschland ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf ergibt.
Den Evaluationsbericht sowie die dazu eingeholten Stellungnahmen möchte die Bundesregierung zum Anlass nehmen, in einen offenen Diskussions- und Meinungsbildungsprozess einzutreten. Gemeinsam mit den mit Mediation befassten Akteuren möchte sie überlegen, wie Mediation weiter gefördert und der Bekanntheitsgrad gesteigert werden kann.
Zahl der Mediator_innen
Die Zahl aller (zertifizierten) Mediator_innen ist der Bundesregierung nicht bekannt. Die Bezeichnung “zertifizierter Mediator” sei in Paragraf 5 Absatz 2 des Mediationsgesetzes verankert. Ob es einer Veränderung der Anforderungen an den “zertifizierten Mediator” i.S. des § 5 Abs. 2 MediationG bedarf, soll im Rahmen des offenen Diskussions- und Meinungsbildungsprozesses erörtert werden.
Quelle: Deutscher Bundestag, PuK 2 – Parlamentsnachrichten: Recht und Verbraucherschutz/Antwort – 10.09.2018 (hib 652/2018)
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