Bildung eines Betroffenenrates im kirchlichen Kontext
Sexuelle Gewalt – wie die Partizipation Betroffener in der Aufarbeitung gelingt
Sexuelle Gewalt stellt in jedem Fall einen schweren Eingriff in die persönliche Integrität der davon Betroffenen dar. Traumatisierungen sind häufig die Folgen, die ein Leben lang nachwirken können. Die Aufarbeitung der Gewalttaten gelingt, wenn überhaupt, oftmals erst nach Jahren, insbesondere wenn sie im institutionellen Rahmen stattfanden. Widerstände und Vorbehalte der Betroffenen gegen die Institution sind groß. Um ihr Vertrauen zu gewinnen, bedarf es eines besonders sensiblen Vorgehens und eines politischen Gremiums, das die notwendige Unabhängigkeit gewährleistet. Wie die Gründung eines solchen Gremiums gelingt, zeigt das Beispiel des Betroffenenrates für das Bistum Aachen.
- Sexuelle Gewalt – wie die Partizipation Betroffener in der Aufarbeitung gelingt. Bildung eines Betroffenenrat im kirchlichen Kontext. DIE MEDIATION III_2023 S. 38 -42
Den Beitrag habe ich zusammen verfasst mit
Ilka Katrin Kraugmann, Psychotherapeutin, Mitglied im Betroffenenrat der UBSKM, Köln
Karl Haucke, Sozialpädagoge, Supervisor, Mitglied im Betroffenenrat der UBSKM, Köln
Helmut Keymer, ehemaliger Interventionsbeauftragter, Supervisor, Mönchengladbach
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