Gemäß ihrem mildtätigen Zweck möchte die Deutsche Stiftung Mediation nach dem Vorbild der Prozesskostenhilfe Menschen unterstützen, die sich keine Mediation leisten können. Dem Vorbild der Prozesskostenhilfe folgend werden im Rahmen der verfügbaren Mittel finanzielle Zuschüsse gestellt, um finanziell benachteiligten Menschen eine Teilnahme an einer Mediation zu ermöglichen. Dadurch sollen Personen unabhängig von ihrem Einkommen eine Konfliktlösung entsprechend ihren Interessen mitgestalten können.
In zwei Pilotprojekten, eines in der Stadt München (s. Merkblatt München), eines in der Stadt Nürnberg (s. Merkblatt Nürnberg), wird diese sogenannte Mediationskostenhilfe dank der finanziellen Unterstützung regionaler Spender derzeit erprobt.
Zielgruppe sind Personen, die Arbeitslosengeld II (nach SGB II) erhalten und deren Hauptwohnsitz in der jeweiligen Stadt ist. Trennungs- oder Scheidungskonflikte sind von der Förderung ausgeschlossen. Je Mediationsfall werden maximal 500 € brutto bezuschusst.
Personen, die erwägen, bei der Stiftung einen Antrag auf Mediationskostenhilfe zu stellen bekommen durch die Stiftung einen sogenannten Konfliktlotsen zur Seite gestellt. Diese Person ist ehrenamtlich Mitarbeitender der Stiftung und berät zu den Möglichkeiten der Konfliktlösung, unterstützt bei der Antragstellung und wenn gewünscht auch bei der Wahl eines Mediators.
Informationen erhalten Sie unter:
- Kostenhilfe München – Sabine Henschen: kostenhilfe-muenchen@stiftung-mediation.de
- Kostenhilfe Nürnberg – Dr. Andrea Zechmann: kostenhilfe-nuernberg@stiftung-mediation.de
Finanzielle Unterstützung der Pilotprojekte ist weiterhin möglich unter betterplace.
Quelle: https://stiftung-mediation.de/fachreferate/fachreferat-kostenhilfe (Stand: 5. Februar 2020)
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