Am 1. September 2017 trat die Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung – ZMediatAusbV) vom 21. August 2016 in Kraft (§ 8 ZMediatAusbV). Seither darf die Bezeichnung „Zertifizierte_r Mediator_in“ tragen, wer eine qualifizierte Mediationsausbildung absolviert, mehrere Praxisfälle mediiert, diese in Supervisionen reflektiert haben und sich regelmäßig fachspezifisch fortbilden.
Die Bezeichnung „Zertifizierte Mediator“ ist ein Qualitätshinweis für die Kundinn_en und seit Erlass des Mediationsgesetzes (MediationsG) am 26. Juli 2012 ein gesetzlich geschützter Begriff. Das MediationG regelt die Grundsätze der Mediation sowie der Aus- und Fortbildung zum zertifizierten Mediator, die in der Verordnung ZMediatAusbV formuliert sind. Der Entwurf der ZMediatAusbV wurde am 31. Januar 2014 veröffentlicht, am 31. August 2016 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt nun ein Jahr später in Kraft.
Es erfolgt keine Zertifizierung durch eine offiziellen Stelle. Vielmehr stellt jede_r Mediator_in die Erfüllung der Voraussetzungen für sich selbst fest. Die unberechtigte Führung der Bezeichnung kann eine Abmahnung und ggf. eine Unterlassungsklage zur Folge haben.
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