Bereits seit 2010 befragt das Institut für Demoskopie Allensbach für die Studie ROLAND Rechtsreport über 1.000 Bürger:innen ab 16 Jahren zu ihrer Meinung zum deutschen Rechtssystem und zur außergerichtlichen Streitbeilegung. Der ROLAND Rechtsreport 2022 (Befragungszeitraum: November 2022) kommt zu dem Ergebnis, dass 70% der Bürger:innen sehr viel oder ziemlich viel Vertrauen in die Gesetze und auch in die Gerichte haben. Auf einen besseren Wert kämen nur kleine und mittlere Unternehmen sowie die Polizei (82% bzw. 75%).
Kritisch wird folgendes bemerkt: Inzwischen denken über 80 % der Bürger, dass die Verfahren in Deutschland zu lange dauern. 75% halten zudem die Gerichte für überlastet. Über 54 % meinen, dass es eine uneinheitliche Rechtsprechung in Deutschland gäbe und dass man seine Chancen auf ein günstiges Urteil mit einem bekannten Anwalt erhöhen kann (59%). 56% kritisieren zu komplizierte Gesetze . Vier von zehn würden eine Schadenssumme von 600 € vor Gericht einklagen.
Außergerichtlichen Streitbeilegung überzeugt weiterhin
Der ROLAND Rechtsreport 2023 zeigt, dass 62% derer, die bei einer Schadenssumme von 600 € nicht vor Gericht ziehen würden, lieber versuchen würden, eine Einigung auf anderem Wege zu erzielen. Wie bereits in der Vergangenheit bewerteten die Befragten die Erfolgschancen der außergerichtlichen Streitbeilegung überwiegend positiv. Mehr als 51% (2022: 56%), das heißt jeder Zweite, zeigte sich von der Wirksamkeit außergerichtlicher Streitbeilegung überzeugt. Nur 37 % (2022: 31%) waren skeptisch. Die Tendenz war damit im Vergleich zu den letzten Jahren jedoch rückläufig.
Für die Bewertung der außergerichtlichen Streitbeilegung wurde den Befragten folgende detaillierte Beschreibung der Einzelheiten des Verfahrens vorgelegt
- Die Teilnahme an solchen Verfahren ist freiwillig.
- Die beiden Streitparteien versuchen mit Hilfe eines unabhängigen Vermittlers gemeinsam zu einer Konfliktlösung zu kommen.
- Der Vermittler unterstützt die beiden Streitparteien bei der Suche nach einer Konfliktlösung.
- Ob und wie die Parteien sich einigen, entscheiden sie alleine. Sie können sich aber auch rechtlich beraten lassen.
Quellen: ROLAND Rechtsreport 2023 Teil A S. 25 Schaubild 14.
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