Supervision bei Mediator_innen
FDP-Fraktion stellt Kleine Anfrage
Kleine Anfragen sind ein Instrument zur Kontrolle der jeweiligen Regierung. Die Opposition kann mit ihnen von der Regierung beispielsweise Rechenschaft und Begründungen zu bestimmten Handlungen oder Unterlassungen einfordern.
Transparenz und Qualitätssicherung in der Mediation
Erneut hat die FDP-Fraktion im Parlament eine Kleine Anfrage zu einem Mediationsthema gestellt (Drucksache 19/13375). In insgesamt zehn Hauptfragen geht es um die Supervision bei Mediatoren.
Die in der ZMediatAusbV enthaltenen Regelungen führten laut FDP-Fraktion zum Teil bereits vor ihrem Inkrafttreten zu Bedenken hinsichtlich ihres Nutzens und ihrer praktischen Umsetzung. So wird etwa unter anderem für die erfolgreiche Ausbildung zu einem zertifizierten Mediatorinnen eine sogenannte Einzelsupervision verlangt (§ 2 Absatz 2 ZMediatAusbV). Welche Anforderungen an diese Einzelsupervision zu stellen sind, auch in Bezug auf den an der Supervision beteiligten Supervisior, wird zum Teil aufgrund mangelnder Angaben in der ZMediatAusbV und dem damit einhergehenden Auslegungserfordernis kritisiert.
Die FDP-Fraktion fragt deshalb u.a.: Wollte die Bundesregierung, dass eine Supervision im Sinne der § 2 Absatz 2 und § 4 Absatz 1 der ZMediatAusbV ausschließlich in Form einer Einzelsupervision durchgeführt werden kann? Und: Welchen Sinn und Zweck hat die Bundesregierung damit verfolgt, die Supervision in § 2 Absatz 2 und § 4 Absatz 1 der ZMediatAusbV in Form einer Einzelsupervision festzuschreiben?
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 09.10.2019 09:19
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