Dr. Bettina Janssen
  • Home
  • Über mich
  • Mein Angebot
    • Mediation
    • Coaching
    • Supervision
    • Organisationsberatung
    • Aufarbeitung I Prävention I Intervention
    • Supervision für Mediator_innen
    • wingwave-Coaching
    • Potenzialanalyse
  • Publikationen
  • Netzwerk
  • Magazin
  • Kontakt
  • Glossar
Dr. Bettina Janssen
  • Home
  • Über mich
  • Mein Angebot
    • Mediation
    • Coaching
    • Supervision
    • Organisationsberatung
    • Aufarbeitung I Prävention I Intervention
    • Supervision für Mediator_innen
    • wingwave-Coaching
    • Potenzialanalyse
  • Publikationen
  • Netzwerk
  • Magazin
  • Kontakt
  • Glossar
Feb 12

UNCITRAL-Übereinkommen über durch Mediation erzielte internationale Vergleichsvereinbarungen

  • 12. Februar 2019
  • Bettina Janssen
  • Allgemein, Business, Mediation
  • UNICITRAL, Vergleich, Verhandlungen

Übernommen aus dem Newsletter der Centrale für Mediation, Verlag Dr. Otto Schmidt vom 12.02.2019

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 20. Dezember 2018 das Übereinkommen über durch Mediation erzielte internationale Vergleichsvereinbarungen verabschiedet. In ihrer hierzu jüngst veröffentlichten Stellungnahme begrüßt die Bundesrechtsanwaltskammer das erzielte Ergebnis und empfiehlt die Zeichnung und Ratifizierung des Übereinkommens.

Mit dem Übereinkommen wird ein Instrument zur Vollstreckung von Vergleichsvereinbarungen aus Schlichtung/Mediation in internationalen Handelssachen geschaffen. Das Übereinkommen erstreckt sich auf grenzüberschreitende B2B-Vereinbarungen in Handelssachen, soweit die Vereinbarungen Ergebnis einer Schlichtung/Mediation sowie schriftliche festgehalten sind. Ausgenommen sind Vereinbarungen, die vor einem Gericht geschlossen wurden.

Gegenüber dem von der UNCITRAL-Arbeitsgruppe erarbeiteten Entwurf ergaben sich lediglich Änderungen in Art. 2 (Definitionen). Die Bundesrechtsanwaltskammer führt in ihrer Stellungnahme BRAK Nr. 3/2019 aus, dass Mediation auch in grenzübergreifenden Wirtschaftskonflikten ein oftmals bevorzugtes und kostengünstiges Verfahren ist, um sich auf einen Vergleich zu verständigen. Teure und aufwendige Schiedsverfahren könnten dadurch häufig vermieden werden. Dem Umstand, dass das Übereinkommen auch dann noch die Möglichkeit der Erwirkung eines vollstreckbaren Titels ermöglicht, wenn im Vorfeld Möglichkeiten zur Gestaltung einer adäquaten Streitbeilegungsklausel nicht genutzt worden sind, misst die BRAK besondere Praxisrelevanz zu. In der Praxis gebe es immer wieder Unternehmen, die im Rechtsverkehr mit Asien, vornehmlich mit China, oder den USA „bei Vertragsgestaltungen nicht hinreichend beachten, dass deutsche und staatliche Urteile im jeweils anderen Staat nicht ohne weiteres anerkennungsfähig und vollstreckbar sind.“ Das vorliegende UNCITRAL-Übereinkommen sei ein hilfreiches Werkzeug, solche oft ohne Beteiligung von Rechtsanwälten gemachte Fehler zu beseitigen.

Das Übereinkommen soll nach seinem Art. 11 am 7.8.2019 in Singapur und danach am Sitz der Vereinten Nationen in New York zur Zeichnung aufgelegt werden. Es tritt sechs Monate nach der Hinterlegung der dritten Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde in Kraft (Art. 14). Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz prüft derzeit die Zeichnung und Ratifizierung des Übereinkommens.

Quelle: Vereinten Nationen, Stellungnahme der BRAK Nr. 3/2019.


Comments are closed.

Darum geht es hier

In diesem Magazin finden Sie aktuelle Informationen, "Gefundenes" und "Gedankensplitter", inspirierende Zitate sowie Artikel zu meinen Schwerpunktthemen Mediation, Coaching und Supervision. Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre!

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Gereizt, frustriert, erschöpft – Stressmanagement durch Supervision
  • 22.03.2023: Nyepi
  • 21.03.2006: Erster Twitter-Tweet
  • 21.03.2000: Welttag der Poesie
  • BMJ: ZWEITE VERORDNUNG ZUR ÄNDERUNG DER ZERTIFIZIERTE-MEDIATOREN-AUSBILDUNGSVERORDNUNG
© 2018 Dr. Bettina Janssen
  • Impressum I Datenschutz
Diese Webseite verwendet Cookies. Wenn Sie diese Webseite nutzen, akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies. Akzeptieren Mehr zum Datenschutz
Privacy & Cookies Policy

Privacy Overview

This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may affect your browsing experience.
Necessary
immer aktiv
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. This category only includes cookies that ensures basic functionalities and security features of the website. These cookies do not store any personal information.
Non-necessary
Any cookies that may not be particularly necessary for the website to function and is used specifically to collect user personal data via analytics, ads, other embedded contents are termed as non-necessary cookies. It is mandatory to procure user consent prior to running these cookies on your website.
SPEICHERN & AKZEPTIEREN