Vor dem Hintergrund der Debatten um die Unzulänglichkeiten und bestehende Rechtsunsicherheit im Fall des Inkrafttretens der Zertifizierungsvorordnung für Mediatoren, ZMediatAusbV, (BGBl. I 2016, 1994) war in den letzten Monaten von verschiedener Seite die Forderung nach einer Aussetzung der ZMediatAusbV laut geworden.
Unter anderem die BAFM, BM, BMWA, DGM und DFfM Mediationsverbände hatten sich dafür eingesetzt, das Inkrafttreten der Verordnung wegen Unzulänglichkeiten und sich abzeichnender neuer privater Qualitätssiegel auszusetzen. Dies wurde mit Schreiben des Justizministers Maas vom 21.7.2017 abgelehnt.
In dem Antwortschreiben zeigte Maas Verständnis für die Kritik der Verbände an der ZMediatAusbV, verwies aber auf die diesbezüglichen Regelungen im Mediationsgesetz. Eine Änderung des Zertifizierungssystems würde eine Änderung des Mediationsgesetzes bedeuten, was erst in der nächsten Legislaturperiode erfolgen könne. Bis dahin sollte die ZMediatAusbV aus Gründen der Rechtssicherheit in Kraft treten, was Überlegungen zu einem neuen Zertifizierungssystem nicht entgegenstehe.
Ab dem 1. September kann damit die Bezeichnung „Zertifizierter Mediator“ von allen Mediatoren geführt werden, die die Voraussetzungen der Verordnung erfüllen.
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