Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht (VG Schleswig) hat in einem Beschluss vom 23.08.2017 – Az. 11 B 34/17 zu Lasten einer Antragstellerin berücksichtigt, dass diese eine angebotene Mediation abgelehnt hat. Mediation, Supervision, Hilfe zur Standortbestimmung etc. waren vom Gericht als mildere Alternativen gegenüber der Versetzung der Beamtin eingestuft worden. Allesamt waren sie aber nicht wahrgenommen worden, so dass die Versetzung auf Zeit das mildeste Mittel blieb.
Quelle: AG Mediation Deutscher Anwaltverein, Newsletter September 2017
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