Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Stephan Thomae, Jens Beeck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/21992
Zusammenfassender Auszug aus: Deutscher Bundestag Drucksache 19/22390 19. Wahlperiode 14.09.2020
Auch wenn die COVID-19-Pandemie in Deutschland ihren ersten Höhepunkt bereits hinter sich gelassen zu haben scheint, so wird immer deutlicher, welche wirtschaftlichen Folgen bereits eingetroffen oder noch zu erwarten sind. Zahlreiche Branchen kämpfen mit den Folgen des wochenlangen Stillstandes und bemühen sich um ein wirtschaftliches Überleben (https://www.bwvl.de/corona virus-ticker-deutsche-und-amerikanische-wirtschaft-eingebrochen-2645234.html).
Durch die Unterbrechung von Lieferketten und Störung von Produktionsabläufen oder weiteren schädigenden Folgen könnte eine Vielzahl von Streitigkeiten zwischen Unternehmen möglich sein, durch welche eine erhebliche Anzahl an Prozessen vor den Gerichten drohen könnte (https://www.fenster-tueren-technik.de/aktuell/koepfe-personalien/detail/125213-stoerung-von-lieferketten-durch-das-corona-virus/). In Kenntnis der unverschuldeten Entwicklungen durch den neuartigen Virus wäre es jedoch auch denkbar, dass Unternehmer als auch Verbraucher von Prozessen absehen und Mediationen oder andere alternative Streitbeilegungsmethoden bevorzugen, um die unternehmerischen Beziehungen nicht nachhaltig zu schädigen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund des Wunsches nach dem Erhalt der zuvor gut laufenden unternehmerischen Beziehungen. Unternehmen profitieren insoweit von dieser Handlungsweise, als dass der Weg durch die Krise am einfachsten gemeinsam bewältigt werden kann (https://steinberg-mediation-hannover.de/mediation/vorteile-der-mediation/).
Ebenfalls im familiären Bereich sowie im Arbeitsverhältnis wird den Bürgern zum Teil aufgrund der außergewöhnlichen Umstände vieles zugemutet. Auch in diesem Feld sind aufgrund von verschiedensten Ängsten und Anspannung vermehrt Streitigkeiten und Konflikte möglich und durchaus vorstellbar. Stress und die Ungewissheit der zukünftigen Entwicklungen führen zu unvorhergesehenen Emotionen und Konfliktverhalten (https://www.bmbf.de/de/corona-quarantaene-kann-angstzustaende-ausloesen-11142.html).
Keine belastbaren Aussagen möglich
Die Bundesregierung kann keine belastbaren quantitativen Aussage darüber treffen, wie sich der Mediationsbereich unter den Bedingungen der Pandemie entwickelt hat.
Ihr liegen keine Erkenntnisse zu bisherigen bzw. zu künftigen finanziellen Schäden durch pandemiebedingte unternehmerische Streitigkeiten (beispielsweise aufgrund von Lieferverzögerungen) vor. Ihr liegen auch keine Erkenntnisse darüber vor, wie sich die Streitigkeiten vor den Gerichten im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie entwickelt haben.
Frage des Einzelfalls
Welches Streitbeilegungsverfahren für die Lösung eines Konflikts im Vergleich zu einem anderen besser geeignet ist, lässt sich ebenfalls nicht generell feststellen, sondern hängt stets von dem konkreten Konflikt ab. Ob dabei ein bestimmtes Merkmal eines Konfliktlösungsverfahrens als Vorteil zu bewerten ist, kann nur anhand individueller Faktoren, insbesondere anhand der individuellen Interessenlage beurteilt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Pandemie herrscht oder nicht. Vor diesem Hintergrund ist es möglich, dass die im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren größere Flexibilität und geringere Förmlichkeit einer Mediation (keine Ladungs- und Einlassungsfristen, keine Darlegungs- und Beweislast usw.) und die Möglichkeit der Durchführung via Internet oder Telefon als Vorteile angesehen werden können. Letztlich bleibt dies aber stets eine Frage des Einzelfalls und der Einschätzungsprärogative der Unternehmen vorbehalten, sich für eines der zahlreichen zugänglichen Streitbeilegungsverfahren zu entscheiden.
Keine allgemeingültigen Schlussfolgerungen
Eine abschließende Beantwortung der Frage, welche Lehren im Zusammenhang mit der Lösung von Streitigkeiten zwischen Unternehmen, Verbrauchern und zwischen Unternehmen und Verbrauchern in Zeiten von Pandemien zu ziehen ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Die COVID-19-Pandemie dauert – trotz einer gewissen Normalisierung – an und die Bundesrepublik Deutschland befindet sich in bestimmten Bereichen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens (insbesondere im Kulturbereich) noch in der Phase der Bewältigung der Pandemie. Auch ist die weitere Entwicklung der Pandemie nicht vorhersehbar, so dass es gegenwärtig nicht angezeigt ist, allgemeingültige Schlussfolgerungen zu ziehen.
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