Die Mediation als Instrument der außergerichtlichen Streitbeilegung wurde in Deutschland zunächst durch das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung in Deutschland (MediationsG) vom 21. Juli 2012 zusammenhängend geregelt. Mit diesem Gesetz sollten nicht nur die Vorgaben der Richtlinie 2008/52/EG (Mediationsrichtlinie) erfüllt, sondern darüber hinaus die Mediation und andere Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung gefördert werden.
Vor diesem Hintergrund stellten Abgeordnete und die Fraktion der FDP die Kleine Anfrage, inwiefern die Bundesregierung auch in finanzieller Hinsicht Projekte und Maßnahmen unterstützt habe, die Mediationen und andere Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung fördern sollten (Drucksache 19/19767). In ihrer Antwort nennt die Bundesregierung die Namen der Projekttragenden, die Zahl der geförderten Projekte sowie deren Gegenstand. Danach wurden 82 Projekte gefördert. Hinzu kommen ca. 250 Fördermaßnahmen des Auswärtigen Amts. Bei sieben geförderten Projekten standen nicht die Mediation, sondern andere Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung im Vordergrund.
Geplant ist die Fortführung der Förderung von Einzelprojekten durch die Bundesregierung, wenn diese die allgemeinen zuwendungsrechtlichen Bewilligungsvoraussetzungen erfüllen und den Anforderungen bestehender Förderprogramme entsprechen.
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