Die FDP-Fraktion hat unter dem 8. August 2018 eine kleine Anfrage (Deutscher Bundestag Drucksache 19/379219. 19. Wahlperiode 13.08.2018) mit insgesamt 18 Fragen an die Bundesregierung zur weiteren Entwicklung der Mediation gestellt. Hintergrund ist der von der Bundesregierung am 19.07.2017 veröffentlichte Evaluierungsbericht nach § 8 Abs. 1 MediationsG (Deutscher Bundestag Drucksache 18/13178. 18. Wahlperiode 20.07.2017).
Das Bundesjustizministerium hat auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/3792) unter dem 10. September 2018 geantwortet (19/4099).
Zertifizierte_r Mediator_in nach dem ZMediatAusbV
Mit dem Mediationsgesetz (MediationsG) vom 21. Juli 2012 ist die Mediation erstmals in Deutschland gesetzlich geregelt worden. Während in § 5 Abs. 1 MediationsG lediglich eine geeignete Ausbildung für die Tätigkeit als Mediator_in vorgeschrieben wurde, so ist durch die Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) vom 21. August 2016 die Figur des zertifizierten Mediators geschaffen worden. Seit dem 1. September 2017 dürfen sich demnach nur solche Mediator_innen als zertifiziert bezeichnen, die die Voraussetzungen der Verordnung erfüllen. Ziel der Verordnung ist es, Transparenz zu schaffen und die Qualität der Mediator_innen zu sichern.
Evaluationsbericht
Am 19. Juli 2017 hat das Bundeskabinett den nach § 8 Abs. 1 des MediationsG vorgeschriebenen Evaluationsbericht zum Mediationsgesetz beschlossen. Der Bericht der Bundesregierung stellt die Auswirkungen des neuen Mediationsgesetzes auf die Entwicklung der Mediation in Deutschland dar. In der Einleitung auf Bundestagsdrucksache 18/13178 vom 20. Juli 2017 der Bundesregierung heißt es: „Die Bundesregierung wird jedoch den Bericht zum Anlass nehmen, um im Austausch mit den betroffenen Kreisen auf der Grundlage der Erkenntnisse des Berichts zu überlegen, wie das mit dem Mediationsgesetz verfolgte Ziel der Förderung von Mediation langfristig noch besser verwirklicht werden kann“.
18 Fragen an die Bundesregierung
Wir fragen die Bundesregierung:
- Welche Maßnahmen hat sich die Bundesregierung seit der Veröffentlichung des Evaluationberichtes überlegt, um das mit dem Mediationsgesetz verfolgte Ziel der Förderung von Mediation langfristig noch besser zu verwirklichen?
- Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der Veröffentlichung des Evaluationsberichtes ergriffen, um die Mediation als Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung in der öffentlichen Wahrnehmung zu steigern?
- Hat sich die Mediationslandschaft seit der Veröffentlichung des Evaluationsberichtes zum Mediationsgesetz verändert?
- Sieht sich die Bundesregierung als verantwortlich dafür an, die Mediation als außergerichtliche Streitbeilegung zu fördern?
- Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung deutschlandweit die Zahl der Mediatoren ohne Zertifizierung?
- Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der zertifizierten Mediatoren in Deutschland?
- Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitige Konstruktion der Zertifizierung von Mediatoren?
- Wie beurteilt die Bundesregierung die Schaffung eines konstitutiven Zertifikats für Mediatoren?
- Welche Alternativmöglichkeiten sieht die Bundesregierung zur Zertifizierung der Mediatoren, um den Medianten höchste Qualität einer Mediation zu bieten?
- Welche Probleme sieht die Bundesregierung darin, dass sich ein Mediator als zertifiziert bezeichnen kann, ohne dass zum Zeitpunkt der Zertifizierung eine Überprüfung der Zertifizierungsvoraussetzung durch externe Dritte vorgeschrieben ist?
- Wie beurteilt die Bundesregierung die Schaffung einer neutralen Stelle, die die Voraussetzung zur Zertifizierung der Mediatoren im Rahmen eines Zertifizierungsprozesses prüft und die Zertifizierungen dauerhaft verwaltet, sowie die Einhaltung von Qualitätsstandards verlässlich sicherstellt?
- Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, eine staatliche Prüfungsstelle für die Zertifizierung zu schaffen?
- Welche Kosten würden dem Staat durch eine staatliche Prüfungsstelle ent- stehen?
- Wie beurteilt die Bundesregierung die bundesweite Einführung einer Mediationskostenhilfe?
- Wie beurteilt die Bundesregierung eine einkommensabhängige Finanzierung in der Familienmediation, wie sie in Österreich praktiziert wird?
- Was für Konsequenzen entstehen bei einem Verstoß eines Mediators gegen die ZMediatAusbV?
- Die Bundesregierung hat sich in der Unterrichtung vorgenommen, sich mit den „betroffenen Kreisen“ auszutauschen, welche Verbände und Organisationen sind nach Auffassung der Bundesregierung Teil der betroffenen Kreise?
- Mit welchen Organisationen und Verbänden ist die Bundesregierung bereits in Austausch über die bessere Umsetzung der im Mediationsgesetz verfolgten Ziele der Förderung der Mediation getreten?
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