Ab dem 12. Juli 2020 gelten für Online-Vermittlungsdienste und Suchmaschinen im Verhältnis zu ihren gewerblichen Nutzern neue Regelungen. Die neue Platform to Business (P2B) EU-Verordnung (EU 2019/1150) soll die Fairness und Transparenz für Unternehmen erhöhen, die ihre Waren und Dienstleistungen über Online-Plattformen vertreiben.
Die EU-Verordnung verpflichtet Plattformbetreiber unter anderem, ein internes Beschwerdemanagement-System einzurichten und mindestens zwei Mediator_innen in ihren AGBs für den Streitfall zu benennen. Benannte Mediator_innen müssen ihre Dienste innerhalb der EU erbringen und konkrete Qualifikationen erfüllen. Die Durchführung des Mediationsverfahrens bleibt freiwillig.
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