Schon jetzt ist abzusehen, dass die staatlich verordneten Maßnahmen neben den Einschränkungen der Wirtschaft, eine ‚Corvid19-Klagewelle‘ und Überlastung der Gerichte zur Folge haben werden. Themen wie ‚höhere Gewalt‘, ‚Wegfall der Geschäftsgrundlage‘ in Zusammenhang mit Produktionsstillstand, Lieferengpässen, Mietzinsreduzierung sorgen bereits für zahlreiche Konfliktherde. – Wirtschaftsmediation kann als vertrauliches Verfahren das Mittel der Wahl sein, um das Justizsystem zu entlasten und Konfliktbeteiligten – insbesondere bei andauernden Geschäftsbeziehungen – schnell zu einer wirtschaftlichen Lösung zu verhelfen. Idealerweise würden Konfliktbeteiligte von sich aus Mediation nachfragen. Aber auch die (europäische) Politik könnte handeln und staatliche Anreize für die Mediation von Konflikten schaffen, die ihren Ursprung in einer Covid19-Situation haben. Zum Beispiel, indem sie einen nachgewiesenen Mediationsversuch zur Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Klageerhebung macht oder verbindliche Mediationsergebnisse unter bestimmten Bedingungen für sofort vollstreckbar erklärt – ähnlich wie (Schieds-)Gerichtsurteile.
Apr
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