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Mrz 09

ROLAND Rechtsreport 2020

  • 9. März 2020
  • Bettina Janssen
  • Allgemein, Mediation, Rechtsprechung
  • außergerichtliche Streitbeilegung, Gerichtsverfahren, Rechtsprechung, Roland Rechtsreport

Bereits zum zehnten Mal in Folge hat das Institut für Demoskopie Allensbach für die Studie ROLAND Rechtsreport 2020 über 1.200 Bürger zu ihrer Meinung zum deutschen Rechtssystem befragt. Unter anderem führte die Befragung zu folgendem Ergebnis:

Inzwischen denken über 85 % der Bürger, dass die Verfahren in Deutschland zu lange dauern, fast genauso viele (83 %) halten die Gerichte für überlastet. Über 60 % meinen, dass es eine uneinheitliche Rechtsprechung in Deutschland gibt und dass man seine Chancen auf ein günstiges Urteil mit einem bekannten Anwalt erhöhen kann.

Bürger klagen erst ab Schaden von € 1.840 

Fast jeder vierte Bürger hat in den vergangenen fünf Jahren Situationen erlebt, in denen er rechtlichen Beistand hätte gebrauchen können, diesen dann aber nicht in Anspruch genommen hat – 10% sogar mehrmals. Ein Grund liegt in der Sorge vor hohen Prozesskosten. Die Deutschen im Durchschnitt klagen erst bei einem finanziellen Schaden von ca. € 1.840. Männer würden dabei erst ab einem durchschnittlichen Streitwert von mehr als € 2.200 prozessieren; Frauen hingegen bereits bei ca. € 1.400.

Außergerichtlichen Streitbeilegung überzeugt

Nach der Studie haben 80% (2019: 84%) der Bevölkerung bereits von der Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung neben dem Gerichtsverfahren gehört. 54% (2019: 50%) sind von den Erfolgschancen der außergerichtlichen Streitbeilegung positiv überzeugt (ROLAND Rechtsreport 2020 – Teil A S. 26ff)

Die Ergebnisse kann man für die außergerichtliche Streitbeilegung wie folgt zusammenfassen:

  • Bekanntheitsgrad der außergerichtlichen Streitbeilegung weiterhin auf sehr hohem Niveau
  • Gut jeder Zweite ist von der Wirksamkeit außergerichtlicher Streitbeilegungen überzeugt

Für die Bewertung der außergerichtlichen Streitbeilegung wurde den Befragten folgende detaillierte Beschreibung der Einzelheiten des Verfahrens vorgelegt (ROLAND Rechtsreport 2020 – Teil A S. 27):

  • Die Teilnahme an solchen Verfahren ist freiwillig.
  • Die beiden Streitparteien versuchen mit Hilfe eines unabhängigen Vermittlers gemeinsam zu einer Konfliktlösung zu kommen.
  • Der Vermittler unterstützt die beiden Streitparteien bei der Suche nach einer Konfliktlösung.
  • Ob und wie die Parteien sich einigen, entscheiden sie alleine. Sie können sich aber auch rechtlich beraten lassen.

Quellen: ROLAND Rechtsreport 2020 und Pressemitteilung zum ROLAND RECHTSREPORT 2020 vom 27. Februar 2020

 

ROLAND Rechtsreport 2019: Hohe Bedeutung der außergerichtlichen Streitbeilegung

Roland-Rechtsreport 2018

 

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In diesem Magazin finden Sie aktuelle Informationen, "Gefundenes" und "Gedankensplitter", inspirierende Zitate sowie Artikel zu meinen Schwerpunktthemen Mediation, Coaching und Supervision. Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre!

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