Nicht Gummibärchen, sondern Schutz und Hilfe
Es gibt Themen, die stehen schon so lange auf der Tagesordnung, dass man sich darüber wundert, dass sie immer noch da stehen. … In diesem Fall ist das ein schwerer Fehler. Es geht um Kinder, es geht um Kinderrechte im Grundgesetz. Darüber wird nun seit 25 Jahren diskutiert. Es sind ordentliche Gesetzesentwürfe vorgelegt worden. Passiert ist – nichts, 25 Jahre lang nichts. Die Kinder von damals sind längst erwachsen die Kinder von heute klopfen wieder, wie die Kinder von damals, an die Tür des Grundgesetzes – unterstützt von Unicef, vom Kinderhilfswerk, von der Bundesfamilienministerin, vom Bundesjustizminister und den Länderjustizministern. …
Das Bundesverfassungsgericht hat ein solches Grundrecht der Kinder in seinen Urteilen längst anerkannt – Kinder haben Anspruch auf Förderung ihrer Fähigkeiten, auf Entfaltung, auf bestmöglichen Schutz. Aber im Grundgesetz findet sich davon kein Wort. Tierschutz steht in der Verfassung, der Kinderschutz nicht. …
… Auch andere Personengruppen sind deswegen eigens erwähnt – Menschen mit Behinderungen, Frauen, Mütter; sie sind eigens erwähnt, weil sie eine besondere Förderung erfahren sollen. Kinder nicht? Drei Millionen Kinder und Jugendliche leben in Deutschland in Armut.
Ein Kindergrundrecht hätte die Kraft, diesen Skandal zu skandalisieren. …
aus: Prantl, Heribert, Tierschutz steht in der Verfassung, Kinderschutz nicht. Süddeutsche Zeitung v. 13. Januar 2017.
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